Eine eigene Photovoltaik-Anlage macht unabhängiger vom Stromversorger, senkt die Energiekosten und schont das Klima. 2026 kommt ein weiterer, gewichtiger Grund hinzu: An der Förderlandschaft zeichnen sich Änderungen ab, die den Zeitpunkt der Inbetriebnahme zu einem echten finanziellen Faktor machen. Wir geben einen Überblick, welche Förderungen aktuell gelten – und warum sich Warten kaum auszahlt.
Die Einspeisevergütung: 20 Jahre garantierte Einnahmen
Wer Solarstrom ins öffentliche Netz einspeist, erhält dafür eine gesetzlich festgelegte Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Das Entscheidende: Diese Vergütung ist ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme 20 Jahre lang garantiert und unabhängig vom Börsenstrompreis.
Für neue Anlagen bis 10 Kilowattpeak (kWp) – die typische Größe für Einfamilienhäuser – gelten seit dem 1. Februar 2026 folgende Sätze:
- Teileinspeisung (Überschusseinspeisung): 7,78 Cent pro Kilowattstunde
- Volleinspeisung: 12,34 Cent pro Kilowattstunde
Bei größeren Anlagen bis 40 kWp liegt die Vergütung anteilig etwas niedriger. Die Sätze werden turnusmäßig angepasst; die nächste Reduzierung ist zum 1. August 2026 vorgesehen.
Warum 2026 ein besonderes Jahr ist
Die Bundesregierung diskutiert eine grundlegende Reform: Für neue Photovoltaik-Anlagen soll die feste Einspeisevergütung voraussichtlich ab 2027 durch marktorientierte Modelle ersetzt werden. Wer seine Anlage noch 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich dagegen die aktuellen Vergütungssätze für die vollen 20 Jahre – mit der Planungssicherheit, die danach womöglich entfällt.
Für alle, die ohnehin über eine Anlage nachdenken, spricht das klar dafür, die Entscheidung nicht unnötig aufzuschieben.
0 % Mehrwertsteuer: der stärkste Sofort-Vorteil
Seit dem 1. Januar 2023 gilt auf Kauf und Installation von Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeichern ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent. Dieser Vorteil gilt automatisch, ohne Antrag. Bei einer typischen 10-kWp-Anlage mit Speicher für rund 20.000 Euro netto bedeutet das eine Ersparnis von etwa 3.800 Euro gegenüber dem früheren Mehrwertsteuersatz.
Zinsgünstige KfW-Kredite
Über das Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ fördert die staatliche KfW-Bank die Anschaffung von PV-Anlage, Batteriespeicher und Wallbox mit vergünstigten Krediten. Das erleichtert die Finanzierung und verbessert die Gesamtwirtschaftlichkeit der Anlage.
Regionale und kommunale Zuschüsse
Über die Bundesförderung hinaus bieten viele Städte, Landkreise und Gemeinden eigene Zuschussprogramme an – etwa Bonuszahlungen pro installiertem kWp oder Förderungen für Batteriespeicher. Diese Programme sind häufig budgetbegrenzt und ändern sich laufend. Es lohnt sich, die Verfügbarkeit vor der Beauftragung zu prüfen.
Fazit: Eigenverbrauch bleibt der Schlüssel
So attraktiv die Einspeisevergütung ist – wirtschaftlich am meisten bringt der selbst genutzte Solarstrom, weil er teuren Netzstrom ersetzt. In Kombination mit Batteriespeicher, Wärmepumpe oder E-Auto steigt dieser Vorteil weiter. Die Förderkulisse 2026 aus garantierter Vergütung, 0 % Mehrwertsteuer und günstigen Krediten bietet dafür einen günstigen Rahmen.
Gerne berechnen wir für Ihr Dach, welche Anlagengröße sich lohnt und welche Förderungen für Sie infrage kommen.
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